Tierausstellungen und Tierveranstaltungen
Leistungsbeschreibung
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mindestens 4 Wochen vor Beginn gemeldet werden. Die vom Veterinäramt auszustellende Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden. Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Benötigt werden:
- Anmeldung mit Nennung des Veranstalters (Name, Adresse),
- Veranstaltungsdatums, -ortes
- sowie Angabe zu den Tieren und Tierarten.
Welche Gebühren fallen an?
Nach Thür. Verwaltungskostenordnung (Thür Vw Kost O MFSG) je nach Menge und zeitlichem Aufwand.
Rechtsgrundlage
EU- und nationales Recht – bitte im konkreten Fall unter der genannten Telefonnummer erfragen.