Bürgerservice

Technische Hilfeleistung

Leistungsbeschreibung

Hilfeersuchen können Sie über den Notruf 112 stellen.

Die gesetzliche Hilfsfrist beträgt 10 min.

Die Technische Hilfeleistung bezeichnet einen Aufgabenbereich von Hilfsorganisationen (wie Feuerwehr, THW usw). Darunter fallen all jene Einsätze, die sich nicht, oder nicht nur, auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Leistung notfallmedizinischer Hilfe beschränken. Dieser Begriff gilt dementsprechend für Einsätze bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereit gestellt werden müssen. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom.

Beispiele für diese Einsatzkategorie:

  • Patientengerechte Rettung
  • Bergung verunfallter Fahrzeuge
  • Tierrettung und Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Tiere
  • Beseitigung und Vermeidung von Sturmschäden
  • Hilfeleistung bei Überschwemmungen
  • Hilfeleistungen im Katastrophenfall
  • Türöffnungen, falls anderweitiger Zutritt nicht möglich ist
  • Gefahrguteinsätze, u. a. Abdichten, Aufnehmen und Sichern gefährlicher Stoffe
  • Strahlenschutz
  • Beim Löscheinsatz das Be- und Entlüften, Ausleuchten und Sichern der Einsatzstelle
  • Weitere Tätigkeiten, etwa im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei u. dgl.

Rechtsgrundlage

  • Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThBKG) vom 25. März 1999