Straßenfest
Leistungsbeschreibung
Sollte eine öffentlich gewidmete Fläche in Anspruch genommen werden, so ist eine Erlaubnis der Sondernutzung erforderlich. Der schriftliche Antrag muss den Anforderungen des § 4 Abs. 2 Sondernutzungssatzung entsprechen. Es ist eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und eine Anzeige der Veranstaltung als öffentliches Vergnügen erforderlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan ist erforderlich
Welche Gebühren fallen an?
- Gemäß Punkt 3.06 der Sondernutzungsgebührensatzung ist eine Gebühr von 0,50 € pro m² und Tag fällig.
- Die Anzeige nach § 42 ThürOBG "Öffentliche Vergnügen" ist bei fristgerechter Einreichung gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
- Sondernutzungssatzung
weimar.de/uploads/media/66_1_Sondernutzungssatzung_i_Form_Ae1.pdf - Sondernutzungsgebührensatzung
weimar.de/uploads/media/66_2_SondNutzGebSatz10Ae.pdf