Bürgerservice

Straßenfest

Leistungsbeschreibung

Sollte eine öffentlich gewidmete Fläche in Anspruch genommen werden, so ist eine Erlaubnis der Sondernutzung erforderlich. Der schriftliche Antrag muss den Anforderungen des § 4 Abs. 2 Sondernutzungssatzung entsprechen. Es ist eine Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und eine Anzeige der Veranstaltung als öffentliches Vergnügen erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lageplan ist erforderlich

Welche Gebühren fallen an?

  • Gemäß Punkt 3.06 der Sondernutzungsgebührensatzung ist eine Gebühr von 0,50 € pro m² und Tag fällig.
  • Die Anzeige nach § 42 ThürOBG "Öffentliche Vergnügen" ist bei fristgerechter Einreichung gebührenfrei.