Bürgerservice

Straßenausbaubeiträge

Leistungsbeschreibung

Zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen werden Straßenausbaubeiträge erhoben.
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch ist.

Rechtsgrundlage

Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Weimar vom 14.06.2000 in der jeweils aktuellen Fassung.
Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) vom 07.08.1991 in der aktuellen Fassung.