Störfall-Verordnung - Information der Öffentlichkeit
Leistungsbeschreibung
Bei Störfallanlagen im Sinne der zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Störfall-Verordnung – 12. BImSchV) handelt es sich um Anlagen mit Betriebsbereichen, in denen gefährliche Stoffe vorhanden sind und deren Menge die in der Verordnung aufgeführten Mengenschwellen überschreitet. Mit Änderung der Verordnung vom 29. März 2017 werden die Betreiber von Störfallanlagen verpflichtet, die im Anhang V der Verordnung aufgeführten Informationen, auch auf elektronischem Wege, der Öffentlichkeit ständig zugänglich zu machen. Nachfolgend sind die, auf dem Gebiet der kreisfreien Stadt Weimar, vorhandenen Betriebsbereiche gemäß der 12. BImSchV mit Verweis zu deren Informationsseiten im Internet aufgelistet.
Betreiber
Raiffeisen Waren GmbH
Betriebsbereich
Pflanzenschutzmittellager