Bürgerservice

Sportstätten, Nutzung

Leistungsbeschreibung

Die Abteilung Sportverwaltung ist zuständig für die Vergabe von Nutzungszeiten der kommunalen Sportstätten. Das betrifft die Schulsporthallen außerhalb der schulischen Nutzung sowie die Asbach- Sporthalle (Dreifelderhalle) außerhalb der schulischen Nutzung und die Sportfreiflächen im Wimaria Stadion, dem Sportplatz am Lindenberg und in Niedergrunstedt. Die Vergabe der Nutzungszeiten erfolgt nach Prioritäten.
Jede Nutzung ist schriftlich zu beantragen. Sie ist genehmigungspflichtig.

Die Sportstätten- nutzung darf erst nach Zuweisung einer Nutzungszeit, ggfs. mit Vertragsabschluss, geschehen. Die Beantragung der Nutzung erfolgt per Antrag. Die Vergabe von Nutzungszeiten auf kommunalen Sportstätten, welche Sportvereine gepachtet haben, erfolgt durch diese Vereine.
Kontakte vermittelt bzw. Auskünfte dazu erteilt die Abteilung Sportverwaltung.

Auskünfte zur Nutzung der Bäder (Schwimmhalle „Am Asbach“ und Freibad Schwanseebad) erteilt die Stadtwirtschaft Weimar GmbH, Sportstätten - Badbetrieb, Herr Andreas Zündel, Tel.: 770210 oder 770230, Fax: 770232

Welche Gebühren fallen an?

Grundlage bildet die Entgeltordnung für die Kommunalen Sportstätten der Stadt Weimar vom 21.05.2021.

Rechtsgrundlage