Spielplätze
Leistungsbeschreibung
Spielen ist die Kultur unserer Kinder und der beste Weg, sich die Welt zu erobern. Spielplätze sind Orte für Kinder und ihrem Spiel vorbehalten. Oft sind Spielplätze Ausgangspunkt für Grenzüberschreitungen im besten Sinn und weitere spielerische Erkundungen der Stadt. Trotzdem werden sie benötigt - als Schutz und Rückzugsraum mit unterschiedlicher Ausstattung sowie mit unterschiedlichen Anforderungen an Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Auf dem Gebiet der Stadt Weimar bestehen über 60 Spiel- und Bolzplätze, die zu den öffentlichen Grünanlagen gehören. Die Spiel- und Bolzplätze werden in Zusammenarbeit mit dem Bereich Spielplatzunterhaltung des Kommunalservice Weimar geplant, eingerichtet, unterhalten und geprüft werden.
Wichtige Informationen zum Bedarf an Spielflächen enthält die Spielraumleitplanung.
Eine vollständige und handliche Übersicht mit allen Spielplätzen der Stadt Weimar einschließlich ihrer Ortsteile enthält die Stadtkarte "Weimar für Kinder" (ca. 8 MB), die beim Kinderbüro der Stadt Weimar (Goetheplatz 11 - im "mon ami") und in der Ehrenamtsagentur der Bürgerstiftung (Teichgasse 12a) kostenfrei in Papierform erhältlich ist.
Die nachfolgende Liste zeigt eine beispielhafte Auswahl von Spielplätzen in Weimar (der jeweilige Link zeigt den Standort des Spielplatzes in der digitalen Stadtkarte an):
- Spielplatz Am Kirschbach (Niedergrunstedt)
- Spielplatz Am langen Weg (Tiefurt)
- Spielplatz Anger (Gaberndorf)
- Spielplatz Bahnhofstraße (Oberweimar)
- Spielplatz Frankescher Hof (hinter dem mon ami - Interimsspielplatz für Spielplatz Zeughof)
- Spiel- und Rastplatz Parkallee (Legefeld)
- Spielplatz Pfeifferquelle (südöstlich von Schloß Belvedere /südwestlich von Taubach)
- Spielplatz Poseckscher Garten
- Spielplatz Rollplatz
- Spielplatz Rosa-Luxemburg-Platz (Schöndorf)
- Spielkette an Paradies, Waggong und Kramixxo (Weimar-West)
- Spielplatz Schubertstraße
- Spielplatz Spitalweg
- Spielplatz Tiefurter Allee (am Webicht)
- Spielplatz Zeppelinplatz
Rechtsgrundlage
- Grünanlagensatzung der Stadt Weimar