Bürgerservice

Serviceparkausweis für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe (überregional)

Leistungsbeschreibung

Gültig im Stadtgebiet Erfurt, Stadtgebiet Weimar, Stadtgebiet Sömmerda, Stadtgebiet Arnstadt, Landkreis Weimarer Land und Landkreis Sömmerda.

Beantragt werden kann die Genehmigung nur bei der für den Unternehmenssitz zuständigen Behörde. Sie berechtigt für eine maximale Parkzeit von drei Stunden zum Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot (gilt nicht für Ladezonen)
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • ohne Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten und
  • ohne Beachtung der Höchstparkdauer auf Parkplätzen mit Parkscheinpflicht.

Die Ausnahmegenehmigung gilt für jeweils ein Fahrzeug und ggf. ein Ersatzfahrzeug der Firma.

Verfahrensablauf

Eine Beantragung für die Ersterteilung und Verlängerungen sind über ein digitales Antragsverfahren möglich. Nutzen Sie bitte das entsprechende Verfahren und fügen Sie die notwendigen Dokumente als Foto/ Scan bei.

Bitte beachten Sie, das wir auf die Dauer der Postzustellung keinen Einfluss haben. Anträge auf Verlängerung sind bitte entsprechend rechtzeitg zu stellen (wir empfehlen mind. 4 Wochen vor Ablauf des alten Parkausweises).

Nutzen Sie bitte folgende E-Mailadresse: strassenverkehr@stadtweimar.de

Änderungen von Kennzeichen auf einem bestehenden Parkausweis sind vorab per E-Mail zu beantragen. Der Austausch der Parkausweise erfolgt nach Terminvereinbarung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kopien der Fahrzeugschein(e)
  • Gewerbeanmeldung

Welche Gebühren fallen an?

Die Jahresgebühr beträgt derzeit 160,00 Euro entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Rechtsgrundlage

  • §46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Was sollte ich noch wissen?

Hinweis zum Datenschutz:
Bitte beachten Sie im Zuge der Leistungsbeantragung unsere Datenschutzhinweise zur Erhebung von personenbezogenen Daten unter folgendem Link: https://stadt.weimar.de/datenschutz/