Bürgerservice

Schweinepest

Leistungsbeschreibung

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Klassische Schweinepest (KSP) sind seuchenhaft verlaufende, ansteckende Virusinfektionen der Haus- und Wildschweine.
Beide Krankheiten sind anzeigepflichtige Tierseuchen.

Auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie aktuelle Informationen über die ASP.

Was sollte ich noch wissen?

Anordnung verstärktes Monitoring bei Wildschweinen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Hinweis zur Allgemeinverfügung:

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend § 41 Abs. 4 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) die Allgemeinverfügung und ihre Begründung in Gänze in der Stadtverwaltung Weimar, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Schwanseestraße 17, Haus II, Zimmer K012, unter vorheriger Terminvereinbarung, eingesehen werden kann. Weiterhin gilt die Allgemeinverfügung gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 ThürVwVfG am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Probenmaterial liegt im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bereit und kann ab dem 20.03.2025 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr abgeholt werden. Eine Abholung außerhalb dieser Zeit ist nach telefonischer Rücksprache möglich. Die Abholung kann durch einen Vertreter erfolgen.