Schweinepest
Leistungsbeschreibung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Klassische Schweinepest (KSP) sind seuchenhaft verlaufende, ansteckende Virusinfektionen der Haus- und Wildschweine.
Beide Krankheiten sind anzeigepflichtige Tierseuchen.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft finden Sie aktuelle Informationen über die ASP.
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Anordnung verstärktes Monitoring bei Wildschweinen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Hinweis zur Allgemeinverfügung:
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend § 41 Abs. 4 Satz 2 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) die Allgemeinverfügung und ihre Begründung in Gänze in der Stadtverwaltung Weimar, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Schwanseestraße 17, Haus II, Zimmer K012, unter vorheriger Terminvereinbarung, eingesehen werden kann. Weiterhin gilt die Allgemeinverfügung gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 ThürVwVfG am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Probenmaterial liegt im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bereit und kann ab dem 20.03.2025 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr abgeholt werden. Eine Abholung außerhalb dieser Zeit ist nach telefonischer Rücksprache möglich. Die Abholung kann durch einen Vertreter erfolgen.