Bürgerservice

Plakatierung

Leistungsbeschreibung

"PLAKATE UND ANDERE WERBEANSCHLÄGE DÜRFEN NUR DORT ANGEBRACHT WERDEN, WO DIES AUSDRÜCKLICH ZUGELASSEN IST. VORHER IST DIE ZUSTIMMUNG EINZUHOLEN."

- § 15 Abs. 1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Weimar

Plakate, Anschläge und jegliche Art von Werbung an Straßen und Wegen bedürfen der gebührenpflichtigen Erlaubnis. Plakate dürfen je nach Erlaubnis an den zugelassenen Anschlagstellen (Ausleger an Lichtmasten, Litfaßsäulen, Werbeaufsteller) angebracht werden.

Das Anbringen von Anschlägen an Verkehrsleiteinrichtungen und Verkehrszeichen sowie am Baumbestand in der Stadt Weimar ist generell verboten.

Plakatierungsanfragen richten Sie bitte an unseren Werbeflächen-Partner:

Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Telefon: (0361) 779-1835
www.stroeer-direkt.de

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten sind abhängig von Art und Umfang Ihres Auftrags und werden durch unseren Werbeflächen-Partner erhoben. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Ströer Deutsche Städte Medien GmbH.

Rechtsgrundlage

§ 15 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Weimar
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Weimar (ObVO)