Sanierungsgenehmigung
Leistungsbeschreibung
In den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Innenstadt und Nördliche Innenstadt der Stadt Weimar bedürfen folgende Vorhaben der schriftlichen Genehmigung:
- Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen
- Beseitigung von baulichen Anlagen
- Wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen
- Grundstücksteilung
- Schuldrechtliche Vereinbarung über den Gebrauch oder die Nutzung auf bestimmte Zeit von mehr als einem Jahr (Miet-, Nutzungs-, Pachtverträge)
- Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. Grundschuld, Dienstbarkeit)
die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks und die Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sanierungsantrag mit prüffähigen Unterlagen zum Antragsgegenstand
Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch (BauGB) §§ 144 ff