Bürgerservice

Sanierungsgebiet

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Weimar hat für zwei Bereiche die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme beschlossen, für das Sanierungsgebiet "Innenstadt" und das Sanierungsgebiet "Nördliche Innenstadt". In diesen förmlich festgesetzten Gebieten werden die verschiedensten Maßnahmen durchgeführt, um die durch Rahmenpläne (InnenstadtNördliche Innenstadt) konkretisierten Sanierungsziele zu erreichen.

Rechtsgrundlage

Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme (Innenstadt) nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB

Satzung der Stadt Weimar über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Nördliche Innenstadt"

Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell gültigen Fassung