Sanierungsgebiet
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Weimar hat für zwei Bereiche die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme beschlossen, für das Sanierungsgebiet "Innenstadt" und das Sanierungsgebiet "Nördliche Innenstadt". In diesen förmlich festgesetzten Gebieten werden die verschiedensten Maßnahmen durchgeführt, um die durch Rahmenpläne (Innenstadt, Nördliche Innenstadt) konkretisierten Sanierungsziele zu erreichen.
Rechtsgrundlage
Satzung über eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme (Innenstadt) nach § 142 Abs. 1 und 3 BauGB
Satzung der Stadt Weimar über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Nördliche Innenstadt"
Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuell gültigen Fassung