Bürgerservice

Richtlinie zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Weimar gewährt in Ausführung und im Rahmen der Vergabegrundsätze der Thüringer Ehrenamts­stiftung vom 01.01.2004 Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit an örtliche Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemein­nützige in der Stadt Weimar tätige und ansässige Organisationen und Einrichtungen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit in der Stadt Weimar vom 23.04.2002

Vergabegrundsätze der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 01.01.2004