Richtlinie zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Weimar gewährt in Ausführung und im Rahmen der Vergabegrundsätze der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 01.01.2004 Zuwendungen zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit an örtliche Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige in der Stadt Weimar tätige und ansässige Organisationen und Einrichtungen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit in der Stadt Weimar vom 23.04.2002
Vergabegrundsätze der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 01.01.2004