Restmüll
Leistungsbeschreibung
Für die Entsorgung von Restmüll in der Stadt Weimar gelten folgende Grundsätze:
- Das Mindestvorhaltevolumen der Restmülltonnnen in den Haushalten beträgt 15 l pro Person und Woche.
- Die Entleerung der Restmülltonnen erfolgt 14-täglich (außer für 1,1 m³-Behälter).
Der Kommunalservice Weimar hat auf seiner Website eine nach Straßen geordnete Übersicht zu den Entsorgungstagen und Wochen veröffentlicht. Hier finden sich ebenso aktuelle Hinweise zu Änderungen z. B. aufgrund von Feiertagen.
Restmüll ist ein Gemisch aus Stoffen, die von den etablierten Verwertungswegen nicht verwertet werden können oder sollen. Restmüll aus privaten Haushalten (Hausmüll) ist den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Landkreise, Städte) zur Entsorgung zu überlassen. Diese sind verpflichtet, den Restmüll aus den privaten Haushalten ihres Gebietes nach den Grundsätzen der gemeinwohlverträglichen Abfallentsorgung einem ordnungsgemäßen Entsorgungsweg zuzuführen. In Weimar übernimmt dies der Kommunalservice (EKSW).
Die Art und Weise der Abfallentsorgung in der Stadt Weimar sind in der Abfallsatzung, die Gebühren für die Abfallentsorgung in der Abfallgebührensatzung der Stadt Weimar festgelegt. Zur Sicherstellung einer jederzeit geordneten Restmüllentsorgung wird ein Mindestvorhaltevolumen (Mindestvolumen) festgelegt.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Zur An-, Ab- und Ummeldung von Abfallgefäßen ist das Antragsformular zur Erfassung der Hausmüll- und Wertstofftonnen zu verwenden.