Bürgerservice

Regressforderung der Stadt

Leistungsbeschreibung

Hierunter fallen sämtliche Sachbeschädigungen an städtischem Eigentum wie z. Bsp. Verkehrseinrichtungen, Straßenleuchten, Straßenbäume, Grünanlagen, Gehwege, Gebäude etc. Der/die Haftpflichtige hat den verursachten Schaden zu ersetzen. Bei einem Verkehrsunfall ist in der Regel die Polizei herbeizurufen, da ansonsten eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle droht. Ggf. muss sich der/die Schadenverursacher/in unverzüglich mit der Abteilung für Rechtsangelegenheiten der Stadtverwaltung Weimar in Verbindung setzen und die Sachbeschädigung dort zur Anzeige bringen.

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Straßenverkehrsgesetz (StVG)