Bürgerservice

Projektförderung (Kultur)

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Weimar betrachtet die Förderung und Unterstützung kultureller Aktivitäten als wichtigen Beitrag zur Stadtentwicklung in einer lebendigen Kulturlandschaft. Dabei wird zwischen institutioneller und projektbezogener Förderung unterschieden. Gefördert werden Institutionen, Vereine, Projekte und Konzepte, die einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung des kommunalen Kulturangebotes leisten - frei von kommerziellen Aspekten. Durch die Förderung sollen innovative Projekte einerseits und gleichermaßen Aktivitäten einer breitenwirksamen Kultur von Bürgern für die Bürger ermöglicht werden. Besondere Berücksichtigung erfahren kulturelle Projekte Jugendlicher und Projekte, die sich als eine Art Hilfe zur Selbsthilfe verstehen. Maßnahmen, die sich nur auf allgemeine Vereinszwecke oder an die eigenen Mitglieder wenden, sind nicht förderfähig. Angestrebt wird die Vernetzung aller Aktivitäten in Absprache mit anderen Amtsbereichen. Berücksichtigt werden sollen bei der Förderung im Verantwortungsbereich der Kulturdirektion besonders kulturelle/künstlerische Schwerpunkte. Grundlage für eine Förderung sind Inhalte eines Projektes oder Programmes, ein gesicherter Finanzierungsplan und ein öffentlicher Nutzen der Projektergebnisse.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
Stadtkulturdirektorin: Julia Miehe
Für Bildende Kunst: Ursula Seeger
Für Literatur/Theater: Angela Egli-Schmidt
Für Musik: Anna-Lena Öhmann
Für Soziokultur/Medien: Tina Schiefelbein

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Projektförderung ist bis zum 31. Oktober für die Förderung im darauffolgenden Jahr einzureichen.

Rechtsgrundlage

Beschluss des Stadtrates „Richtlinie der Stadt Weimar zur kommunalen Kulturförderung (Kulturförderrichtlinie) vom 06.09.2023" (veröffentlicht im Rathauskurier Nr. 08/23 vom 04.10.2023)

Richtlinie der Stadt Weimar zur kommunalen Kulturförderung (Kulturförderrichtlinie) vom 06.09.2023 (PDF)