Ordnungswidrigkeiten Wohngeld
Leistungsbeschreibung
Verstöße gegen Auskunfts- und Mitteilungspflichten im Rahmen des Verwaltungsverfahrens bei der Gewährung von Wohngeld, werden im Ordnungsamt bearbeitet. Die Ahndung dieser Verstöße erfolgt durch Verwarnung oder Bußgeldbescheid. In Fällen, in denen der Verdacht einer Straftat (bspw. Betrug) vorliegt, erfolgt eine Abgabe des Verfahrens an die zuständige Staatsanwaltschaft.
An wen muss ich mich wenden?
Hausanschrift:
Stadtverwaltung Weimar
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt:
Telefon: (03643) 762-253
Telefax: (03643) 762-201
E-Mail: zentralebussgeldstelle@stadtweimar.de
Rechtsgrundlage
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Wohngeldgesetz (WoGG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes (WoGVwV) in der jeweils aktuellen Fassung