Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
Leistungsbeschreibung
Deutsche Staatsangehörige können bei Vorliegen eines äußerst wichtigen Grundes einen Antrag auf Änderung des Vornamens und / oder Familiennamens stellen. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat Ausnahmecharakter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Persönliche Vorsprache ist zur Beantragung erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Änderung des Vornamens: 2,50 € bis 275,00 €
Änderung des Familiennamens: 2,50 € bis 1050,00 €
Rechtsgrundlage
"Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)" in der jeweils geltenden Fassung
"1. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" in der jeweils geltenden Fassung
Anlage der "Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales (ThürVwKostOIM)" in der jeweils geltenden Fassung