Niederschlagswasser
Leistungsbeschreibung
Für baulich genutzte Grundstücke und Anlagen ist ein naturnaher Umgang mit Niederschlagswasser geboten, um das natürliche Gleichgewicht des Wasserkreislaufs möglichst wenig zu beeinträchtigen.
Eine wesentliche Maßnahme der naturnahen Niederschlagswasserbewirtschaftung ist die Versickerung, da sie unmittelbar der Grundwasserneubildung dient und vorhandene Oberflächengewässer und Kanalsysteme entlastet. Grundsätzlich ist die Versickerung des auf einem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers anzustreben.
Auf einem nicht gewerblich genutzten Grundstück ist die Versickerung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser erlaubnisfrei. Die Niederschlagswasserversickerung ist der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Für gewerblich und öffentlich genutzte Grundstücke besteht für die Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser eine Erlaubnispflicht. Der Antrag ist bei der unteren Wasserbehörde zu stellen.
Im Einzelfall entscheidet die untere Wasserbehörde, ob die Niederschlagswasserversickerung zulässig ist und ggf. einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf. Grundsätzlich muss die Versickerungsfähigkeit des Bodens gegeben sein. Der Nachweis der Versickerungsfähigkeit obliegt dem Vorhabenträger bzw. Antragsteller und kann von der unteren Wasserbehörde gefordert werden.
Für ein nicht gewerblich genutztes Grundstück ist die Einleitung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer unter Umständen erlaubnisfrei. Die Niederschlagswassereinleitung ist der unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Für das ggf. erforderliche Einleitbauwerk kann eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich sein.
Die Einleitung der Niederschlagswässer von einem gewerblich genutzten Grundstück in ein Oberflächengewässer ist erlaubnispflichtig. Die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis ist bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Sofern für das auf einem Grundstück anfallende Niederschlagswasser die Versickerung oder Einleitung in ein Oberflächengewässer nicht möglich ist, erfolgt die Entsorgung des im Bereich von bebauten oder befestigten Flächen anfallenden Regenwassers über einen öffentlichen Regenwasser- oder Mischwasserkanal. Die Einleitung in den Kanal ist dem Eigenbetrieb Kommunalservice Weimar (EKSW) als Kanalbetreiber anzuzeigen. Für die Kanalbenutzung erhebt der Kanalbetreiber eine Gebühr.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Umfang der einzureichenden Unterlagen ist im Einzelfall mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Welche Gebühren fallen an?
Für eine wasserrechtliche Erlaubnis sowie für die wasserrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Einleitbauwerkes werden einmalig Verwaltungskosten erhoben. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens.
Bei Erlaubnisfreiheit des Vorhabens werden für die Versickerung oder Einleitung keine Verwaltungskosten erhoben.
Die Einleitung von Niederschlagswasser in einen öffentlichen Kanal ist entsprechend der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Erlaubnisantrag Niederschlagswasserversickerung
Erlaubnisantrag Niederschlagswassereinleitung in Oberflächengewässer