Bürgerservice

Niederlassungserlaubnis (allgemein)

Leistungsbeschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ( nach §9 Aufenthaltsgesetz) ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ersetzt die bisherige unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und darf nicht mit Nebenbestimmungen versehen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es handelt sich hier um allgemeine Informationen. Sie gelten nicht für Unionsbürger und Staatsangehörige von Island, Norwegen und Liechtenstein.
Ihre Nachweise legen Sie bitte grundsätzlich im Original und in Kopie vor.

  • Sicherung des Lebensunterhaltes
    bei Arbeitnehmern:
    • Einkommensnachweise (Gehalts- bzw. Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
    • aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses)

bei Selbständigen/ Freiberuflichen:

  • Gewinn nach Steuern (Letzter Einkommenssteuerbescheid sowie aktuelle Reingewinnbestätigung eines anerkannten Steuerberaters)
  • Gewerbeanmeldung, falls gewerblich erforderlich
  • Krankenversicherungsnachweis
    • Bescheinigung von der Krankenkasse
  • Altersvorsorgung
    • Rentenversicherungsverlauf der Bundes- bzw. Landesversicherungsanstalt (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung) oder Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherung- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
  • Ausreichender Wohnraum
    Für Sie und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen.
    • Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl
    • Nachweis der aktuellen Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung der monatlichen Warmmiete bei Mietwohnungen
    • Höhe der monatlichen Belastungen bei Eigentumswohnungen (Zins + Tilgung aus Kreditverträgen sowie die Höhe des Hausgeldes/ Wohngeldes)
  • Sprachkenntnisse/Integrationskurse
    Sie müssen grundsätzlich über ausreichende Kenntnisse in deutscher Sprache und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen. Dies können sie in der Regel nachweisen durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs.
    Wichtige Ausnahme: Sofern sie bereits vor dem 01.01.2005 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis waren, ist es grundsätzlich nur erforderlich, dass sie sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können.

Allgemeines
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.

Welche Gebühren fallen an?

  • 147 Euro für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifzierte (§ 19 Abs. 1 AufenthG)
  • 124 Euro für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit (§ 21 Abs. 4 AufenthG)
  • 113 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis in allen übrigen Fällen

Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis müssen Sie die Hälfte der Bearbeitungsgebühren bereits bei ihrer Beantragung bezahlen.

Anträge / Formulare