Naturdenkmale
Leistungsbeschreibung
Naturdenkmale sind gemäß § 28 Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar mit besonderem Schutz.
Handlungen, die zur Beseitigung, Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe der Rechtsverordnung verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von den Schutzbestimmungen erteilt werden. Diese ist bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.
Folgende Einzelgebilde der Natur sind im Weimarer Stadtgebiet als Naturdenkmale (ND) unter Naturschutz gestellt (Stand 14.03.2011):
- Erratischer Block (Findling) in Tiefurt
- Erratischer Block (Findling) am Schönblick
- Erdfall am Olympiawäldchen
- Erdfall im Acker südlich vom Lindenhof
- Erdfall auf dem Ettersberg, Revier 35
- Erdfall auf dem Ettersberg, „Bocksee“
- Lottennebenquelle, Damaschkestr. 17
- Seerosenteich bei Ettersburg
- Zwei Erdfälle „Bohnenloch“, Ettersberg
- Große Parkhöhle unter dem Park an der Ilm
- Robinie in der H.-Heine-Str. (am Theater)
- Ahornallee Possendorfer Straße ab Belvedere
- Schwarzkiefer im Pogwischgarten
- 24 Kiefern an der Parkschule (ehemals „Fürnbergschule“, Bodelschwinghstraße)
- Ginkgo-Baum an der Musikhochschule
- Tulpenbaum, Zöllnerstraße
- Tulpenbaum im Park an der Ilm
- Trompetenbaum an der Karlsmühle
- Schnurbaum am Rathenauplatz
- Stieleiche, Belvederer Allee 20
- Blutbuche, Bauhausstr. 10
- Blutbuche, Bauhausstr. 6
- Blutbuche, Fr.-v.-Stein-Allee 9
- Stieleiche, Berkaer Str. 2
- Stieleiche, Schubertstr. 6
- Bergulme, Prellerstr. 9
- Stieleiche am Brauereiteich Ehringsdorf, ehemalige Gärtnerei
- Rosskastanie Hummelstr. 4/6
- Großfrüchtige Eiche, A.-Lincoln-Str. 35
- Blutbuche, R.-M.-Rilke-Str. 31
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung einer Befreiung werden Verwaltungsgebühren entsprechend des Thüringer Verwaltungskostengesetzes erhoben.