Modernisierungsverträge
Leistungsbeschreibung
Seit dem 01.01.1999 können Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden, Eigentumswohnungen, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder einem städtebaulichen Entwicklungsbereich liegen, bei der Stadt Weimar, Abteilung Bauverwaltung, Bescheinigungen beantragen, die zum Geltendmachen von Steuervergünstigungen nach den §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) beim zuständigen Finanzamt vorgelegt werden müssen.
Eine solche Bescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S.d. § 177 des Baugesetzbuches (BauGB) durch ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot angeordnet sind oder auf Grund eines Modernisierungsvertrages zwischen Eigentümer und Gemeinde durchgeführt worden sind. Dieser ist grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme abzuschließen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sanierungsgenehmigung oder ggf. Baugenehmigung, Kostenkalkulation, Flurkartenauszug
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach den bescheinigungsfähigen Sanierungsaufwendungen:
Aufwendungen bis 77.000 €: 51,00 € Gebühr
Aufwendungen über 77.000 € bis 511.000 €: 77,00 € Gebühr
Aufwendungen über 511.000 €: 102,00 € Gebühr
Rechtsgrundlage
Baugesetzbuch (BauGB) §§ 144 ff
Richtlinie für Bescheinigungen durch die Gemeinde zum Geltendmachen von Steuervergünstigungen nach den §§ 7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz (EStG)