Leitungsauskunft
Leistungsbeschreibung
Für den Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen erhalten Sie vom Tiefbauamt die Leitungsbestände der städtischen Straßenbeleuchtungsanlagen, der Lichtsignalanlagen und der Brunnenleitungen.
Die Leitungen anderer Ver- und Entsorgungsunternehmen sind nicht Bestandteil dieser Auskunft und sind gesondert bei den jeweiligen Versorgern zu beantragen. Eine Leitungsvoranfrage ist nicht möglich.
Die Leitungsauskunft ersetzt nicht die Sondernutzungsgenehmigung. Vor Baubeginn im öffentlichen Verkehrsraum ist zudem eine Aufgrabungserlaubnis einzuholen.
Mustertext
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser schriftlicher Antrag
- möglichst genaue Ortsangaben (Straße und ggf. Hausnummer)
- Lageplan mit gekennzeichneten Bereich
Welche Gebühren fallen an?
Leitungsauskünfte sind gebührenpflichtig entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar.
Sollte der Gebührenbescheidempfänger vom Antragsteller abweichen, muss dies ausdrücklich im Antrag zu erkennen sein.
Rechtsgrundlage
Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar
Thüringer Verwaltungskostenordnung (ThürVwKostO)
Thüringer Verwaltungskostengesetz nebst Gebührenverzeichnis (ThürVwKostG)