Bürgerservice

Kontoauskünfte

Leistungsbeschreibung

Wir erteilen Ihnen selbstverständlich gern Auskünfte über Ihr Personenkonto, wenn Sie wissen möchten, ob Sie noch etwas zu bezahlen haben oder wann Ihre Zahlungen eingegangen sind. Wir bitten allerdings um Verständnis, dass für die Stadtkasse bei diesen Auskünften die gesetzliche Verpflichtung besteht, Datenschutzbestimmungen zu beachten und das Steuergeheimnis zu wahren. Auch in Ihrem eigenen Interesse müssen sich somit die Mitarbeiter der Stadtkasse auch bei telefonischen Auskünften von der Legitimation des Anrufers überzeugen können. Eine abschließende Entscheidung darüber, ob eine telefonische Auskunft möglich ist, trifft die Stadtkasse.

Dem Mitarbeiter der Stadtkasse ist auf jeden Fall die Finanzadresse (FAD) bzw. das Kassenzeichen zu nennen, über welches Auskunft erteilt werden soll.  

Bei persönlicher Vorsprache eines Bevollmächtigten muss dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Zusätzlich muss ein Personalausweis oder Pass vorgelegt werden, falls die Vollmacht nicht öffentlich beglaubigt ist.

Rechtsgrundlage

30 Abgabenordnung, § 15 Absatz 1 Nr. 1 c Thüringer Kommunalabgabengesetz