Bürgerservice

Indirekteinleiter

Leistungsbeschreibung

Einleitung von gewerblich/industriellem Abwasser in die öffentliche Kanalisation: Die Einleitung von Abwasser, für das in der Abwasserverordnung Anforderungen festgelegt sind, in die öffentliche Kanalisation, bedarf der Genehmigung (= Indirekteinleitergenehmigung) durch die untere Wasserbehörde.

Für die Einleitung von gewerblichem Abwasser in die öffentliche Kanalisation aus den Herkunfts­bereichen

  • des Anhanges 49 der Abwasserverordnung "Mineralölhaltiges Abwasser" (Ölabscheider, Koaleszenz­abscheider, …)
  • des Anhanges 50 der Abwasserverordnung "Zahnbehandlung" (Amalgam-Abscheider)
  • des Anhanges 52 der Abwasserverordnung "Chemischreinigung"
  • des Anhanges 53 der Abwasserverordnung "Fotografische Prozesse" (Silberhalogenid-Fotografie) und      
  • für die Einleitung von Abwasser aus sonstigen baurechtlich zugelassenen Abwasseranlagen (Verwendbarkeits- oder Übereinstimmungsnachweis)

ist statt der Genehmigung eine schriftliche Anzeige bei der unteren Wasserbehörde der Umwelt­abteilung der Stadt Weimar erforderlich. Die Anzeige hat durch den Betreiber der Anlage vor Einleitungs­beginn zu erfolgen.

Für Einleitungen von gewerblichem Abwasser, für die in der Abwasserverordnung keine Anforderungen gestellt sind und die nicht unter die o.g. Anzeigepflicht fallen, sind evtl. vertragliche Vereinbarungen mit dem Kommunalservice Weimar, Bereich Abwasser, Industriestraße 14, 99427 Weimar entsprechend der Entwässerungs­satzung erforderlich (z.B. für Fett­abscheider oder mineralölhaltiges Abwasser mit einer Einleit­menge < 1 m³/d).­­

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die für die Indirekteinleitergenehmigung erforderlichen Unterlagen sind im Einzelfall mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.

Für die Anzeige nach Anhang 49 AbwV (mineralölhaltiges Abwasser) und nach Anhang 50 AbwV (Amalgamabscheider) sind die für Thüringen vorgeschriebenen Formulare zu verwenden.

Welche Gebühren fallen an?

Sowohl die Indirekteinleitergenehmigung als auch die Anzeigen sind kostenpflichtig.