Gleichstellungsbeauftragte
Leistungsbeschreibung
Aufgaben: Beratung zur Chancengleichheit der Geschlechter; Bearbeitung von Anzeigen zu Diskriminierung; Projektentwicklung und Beratung zum Thema Genderkompetenz und Gleichstellung für Männer und Frauen; Stellungnahmen zu Projektanträgen.
Personen, die einen Diskriminierungsverdacht (nach den Kriterien des AGG) geklärt haben wollen, können sich mit ihrem konkreten Fall an das Gleichstellungsbüro wenden. Hier erfahren sie Anhörung und Beratung sowie eventuell Strategieentwicklung.
Rechtsgrundlage
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Gewaltschutzgesetz, Thüringer Gleichstellungsgesetz