Jugendförderung
Leistungsbeschreibung
Die Jugendförderung umfasst Angebote, Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, des Kinder- und Jugendschutzes und der Jugendsozialarbeit, sowie die Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen freier Träger der Jugendhilfe in den besagten Leistungsbereichen. Hauptziel ist die Förderung junger Menschen und der Abbau von Benachteiligung u.a. durch sozialpädagogische Hilfen.
Die Kinder- und Jugendarbeit beinhaltet die Förderung der Entwicklung junger Menschen durch Angebote, Planung und Koordination von stadtteilorientierten und gesamtstädtischen Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen, Durchführung, Entwicklung und Umsetzung von Standards, Arbeitshilfen, Konzeptionen und Projekten.
Die Jugendsozialarbeit widmet sich der Förderung junger Menschen zum Ausgleich sozialer oder individueller Benachteiligungen. Hierzu werden insbesondere im Rahmen der Einzelfallbetreuung sozialpädagogische Hilfen für Schule, berufliche Ausbildung oder Arbeitswelt (Jugendberufshilfe, mobile Jugendarbeit und Schulsozialarbeit) oftmals in Zusammenarbeit mit freien Trägern organisiert.
Der erzieherische und der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz wird über Veranstaltungen zu verschiedenen Themen der Prävention sowie der Beratung freier Träger und Gewerbetreibender gewährleistet. Desweiteren gehört auch die Durchführung von Jugendschutzkontrollen und die Zuarbeit im Rahmen der Erlaubniserteilung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz dazu.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, Einrichtungen und Projekten durch die Stadt Weimar (Förderrichtlinie vom 26.01.2000)
Jugendförderplan 2020-2024 (Der Jugendförderplan wurde in dieser Form bis 2027 verlängert)
Achtes Sozialgesetzbuch, Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz