Bürgerservice

Klärschlammabfuhr

Leistungsbeschreibung

Für die Klärschlammabfuhr aus Kleinkläranlagen ist in Weimar der Kommunalservice der Stadt Weimar zuständig. Anfallender Klärschlamm aus Kleinkläranlagen muss über ihn oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen entsorgt werden. Andere Entsorgungswege sind nicht zulässig.

An wen muss ich mich wenden?

Kommunalservice Weimar

Industriestaße 14

99427 Weimar

Tel.: 03643 / 4341 540 und 4341 541

Welche Gebühren fallen an?

Der Kommunalservice Weimar erhebt für die Klärschlammabfuhr Gebühren entsprechend der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar.