Klärschlammabfuhr
Leistungsbeschreibung
Für die Klärschlammabfuhr aus Kleinkläranlagen ist in Weimar der Kommunalservice der Stadt Weimar zuständig. Anfallender Klärschlamm aus Kleinkläranlagen muss über ihn oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen entsorgt werden. Andere Entsorgungswege sind nicht zulässig.
An wen muss ich mich wenden?
Kommunalservice Weimar
Industriestaße 14
99427 Weimar
Tel.: 03643 / 4341 540 und 4341 541
Welche Gebühren fallen an?
Der Kommunalservice Weimar erhebt für die Klärschlammabfuhr Gebühren entsprechend der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Weimar.