Bürgerservice

Kfz - Umschreibung von außerhalb

Leistungsbeschreibung

Zulassung eines Fahrzeuges aus einem anderen Zulassungsbezirk mit und ohne Halterwechsel

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

gültiges Personaldokument

Kennzeichentafeln bei zugelassenen Fahrzeugen

elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Vollmacht, falls ein Beauftragter handelt

Bundesweite Kennzeichenmitnahme ab 01.01.2015 möglich
Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbezirk wird aufgehoben. Der Fahrzeughalter kann bei Umzug innerhalb des Bundesgebietes nun selbst entscheiden, ob er das bisherige Kennzeichen weiterführen möchte oder ein neues Kennzeichen zugeteilt werden soll.
Die Möglichkeit der Kennzeichenbeibehaltung gilt nur für den Fall, dass das Fahrzeug zugelassen und mit dem Umzug kein Halterwechsel verbunden ist. Bitte beachten Sie, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels bestehen bleibt. Eine Umschreibung auf die neue Adresse ist in jedem Fall erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

bis ca. 70 €

zuzüglich Kosten für die Prägung der Kennzeichen

Rechtsgrundlage

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)

Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)

Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG)