Kirchenaustritt
Leistungsbeschreibung
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft ist seit dem 01. März 2009 gegenüber dem für den Wohnsitz zuständigen Standesamt zu erklären.
Der Austritt aus der Religionsgemeinschaft wird am Tag der Erklärung beim Standesamt wirksam.
Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer endet mit Ende des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bundespersonalausweis
Geburtsurkunde
Eheurkunde
Welche Gebühren fallen an?
30 Euro
Rechtsgrundlage
Thüringer Verordnung zur Regelung des Verfahrens beim Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft (ThürReWeAusDVO)