Bürgerservice

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume, Darlehensverträge (ohne Verträge i. S. § 34 i GewO) vermitteln, Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen bzw. als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

 

Welche Gebühren fallen an?

je nach Umfang der Erlaubnis i. S. § 34 c GewO zwischen 315,00 und 1260,00 €

Rechtsgrundlage

34 c Gewerbeordnung