Bürgerservice

Grünanlagen

Leistungsbeschreibung

Die öffentlichen Grünanlagen nehmen im gesellschaftlichen Leben einen hohen Stellenwert ein und bieten Erholungs-, Bewegungs-, Spiel- und auch Kommunikationsräume, die allen offen stehen und zugänglich sind. Die Grünanlagen leisten einen Beitrag für die Gesundheit und das Wohlbefinden und tragen damit zur Lebensqualität bei, was insbesondere im städtischen Bereich sowie in Wohnungsnähe von Bedeutung ist. Zugleich sind die Grünanlagen Lebensraum für Tiere und Pflanzen und bewirken mit ihren klimaregulierenden Leistungen zumindest teilweise einen Ausgleich der negativen Aspekte des städtischen Klimas.

Die städtischen Grünflächen sind wesentlicher und prägender Bestandteil des Erscheinungsbildes der Stadt Weimar und ein wesentliches Stück der Baukultur.

Allgemein ist die Nutzung der öffentlichen Grünanlagen zur Erholung, zum Aufenthalt und zum Spielen im Rahmen der Bestimmungen der Grünanlagensatzung der Stadt Weimar zulässig. Für die Nutzung von öffentlichen Grünanlagen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Erlaubnis zur Sondernutzung erforderlich.

Der Stadt obliegt die Verkehrssicherungspflicht in den städtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und auf den Radwanderwegen. Diese Gefahrenabwehr gilt jedoch nur für Ereignisse, die mit üblicher Kontrolltätigkeit und normalem Sachverstand erkannt und beseitigt werden können. Das gilt auch für den Winterdienst, der eine Räumung und Streuung bzw. Abstumpfung nur auf Hauptwegen und anliegenden Gehwegen in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr und nur bei normaler Winterwitterung gewährleisten kann. Im Falle unvorhersehbarer Gefahren und von höherer Gewalt (beispielsweise stürmischer Wind ab Stärke 8 der Beaufort-Skala, Blitzschlag, plötzlich auftretende Schnee- und Eisglätte, anhaltend starker Schneefall) haftet die Stadt Weimar nicht für Schäden, die Nutzern entstehen.

Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Pflege oder Gestaltung einer Grünanlage besteht nicht, es sei denn das Wohl der Allgemeinheit oder die Verkehrssicherheit wird durch falsche oder fehlende Pflege über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt.

Zu den bedeutsamsten Flächen der insgesamt etwa 200 Hektar umfassenden städtischen Grünanlagen und Radwanderwege gehören unter anderem (beispielhafte Auswahl - über die Verknüpfungen können die Standorte jeweils auf OpenStreetMap angezeigt werden):

Welche Gebühren fallen an?

Die öffentlichen Grünanlagen können im Rahmen des Gemeingebrauches unentgeltlich genutzt werden.

Rechtsgrundlage

Grünanlagensatzung der Stadt Weimar

Was sollte ich noch wissen?

Die 3 großen klassischen Grünanlagen

  • Park an der Ilm
  • Schlosspark Tiefurt und
  • Schlosspark Belvedere

befinden sich nicht im kommunalen Eigentum und werden durch die Klassik Stiftung Weimar unterhalten.

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