Bürgerservice

Grundstücksteilung

Leistungsbeschreibung

Durch die grundbuchrechtliche Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, dürfen keine bauordnungswidrigen Verhältnisse entstehen.

Soll bei einer Grundstücksteilung von den Vorschriften der Thüringer Bauordnung abgewichen werden, ist gemäß § 7 Abs. 2 ThürBO bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Zulassung einer Abweichung nach § 66 ThürBO schriftlich zu beantragen. Gemäß § 7 Abs. 3 ThürBO hat die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag eines Beteiligten (Eigentümer oder Erwerber) ein Zeugnis darüber auszustellen, dass die Teilung eines Grundstücks den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht. Hinweis:
Liegen bauordnungsrechtliche Verstöße vor, kann es zu deren Beseitigung erforderlich werden, in einem gesonderten Verfahren Baulasten eintragen zu lassen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. a) Antrag auf Zulassung einer Abweichung gemäß § 7 Abs. 2 ThürBO:
    Folgende Antragsunterlagen sind jeweils 4-fach einzureichen:
    - Antragsformular:
    Bitte verwenden Sie den Vordruck „Grundstücksteilung Abweichungsantrag“, den Sie beim Bauaufsichtsamt oder als Downloadformular (unter „Formulare“) erhalten können.
    Das Antragsformular muss entsprechend ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben sein.
    - Teilungserklärung:
    Bitte verwenden Sie den Vordruck „Grundstücksteilung Erklärung zum Abweichungsantrag“, den Sie als Downloadformular (unter „Formulare“) erhalten können.
    Das Antragsformular muss entsprechend ausgefüllt und vom Grundstückseigentümer unterschrieben sein.
    - Lageplan oder Abzeichnung der Flurkarte mit farbiger Eintragung (rot) der beantragten Teilungsgrenze (vermaßt)
  2. b) Antrag auf Zeugnis gemäß § 7 Abs. 3 ThürBO:
    Folgende Antragsunterlagen sind jeweils 4-fach einzureichen:
    - Antragsformular:
    Bitte verwenden Sie den Vordruck „Grundstücksteilung Zeugnisantrag“, den Sie beim Bauaufsichtsamt oder als Downloadformular (unter „Formulare“) erhalten können.
    Das Antragsformular muss entsprechend ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben sein.
    - Teilungserklärung:
    Bitte verwenden Sie den Vordruck „Grundstücksteilung Erklärung zum Zeugnisantrag“, den Sie als Downloadformular (unter „Formulare“) erhalten können.
    Das Antragsformular muss entsprechend ausgefüllt und vom Grundstückseigentümer unterschrieben sein.
    - Lageplan oder Abzeichnung der Flurkarte mit farbiger Eintragung (rot) der beantragten Teilungsgrenze (vermaßt)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Zulassung einer Abweichung gemäß § 7 Abs. 2 ThürBO werden nach dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) i. V m. der Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) berechnet.  Die Gebühren für die Erstellung eines Zeugnisses gemäß § 7 Abs. 3 ThürBO werden nach dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) i. V. m. der Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) berechnet.

Rechtsgrundlage

Thüringer Bauordnung (ThürBO)