Grabstätte: Verlängerung Nutzungsrecht
Leistungsbeschreibung
Bei schon bestehenden Wahlgrabstätten, deren Nutzungsrecht abgelaufen ist, kann eine Verlängerung des Nutzungsrechtes beantragt werden. Die Verlängerung ist um 5 bis 30 Jahre möglich (jeweils in Fünfjahresschritten).
Zu den Wahlgrabstätten zählen Erdwahlgrabstätten (für Erdbestattung) und Urnenwahlgrabstätten (für Feuerbestattung).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gegebenenfalls alte Graburkunde
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung.
Rechtsgrundlage
- Friedhofssatzung der Stadt Weimar
- Friedhofsgebührensatzung der Stadt Weimar
- Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG)