Bürgerservice

Grabstätte: Verlängerung Nutzungsrecht

Leistungsbeschreibung

Bei schon bestehenden Wahlgrabstätten, deren Nutzungsrecht abgelaufen ist, kann eine Verlängerung des Nutzungsrechtes beantragt werden. Die Verlängerung ist um 5 bis 30 Jahre möglich (jeweils in Fünfjahresschritten).

Zu den Wahlgrabstätten zählen Erdwahlgrabstätten (für Erdbestattung) und Urnenwahlgrabstätten (für Feuerbestattung).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gegebenenfalls alte Graburkunde

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung.

Rechtsgrundlage