Grundwassernutzung
Leistungsbeschreibung
Für das Entnehmen von Grundwasser (z. B. für eine Wasserversorgung/Brauchwassernutzung, zur Beregnung, Kühlung etc.), für das Absenken (z. B. im Zuge von Baumaßnahmen), für das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser (z. B. Versickerung von vorgereinigtem Abwasser) oder für andere Benutzungen (z. B. Erdwärmenutzung unter bestimmten Voraussetzungen) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Für häusliche Grundwasserentnahmen zur Gartenbewässerung (nicht gewerbsmäßiger Gartenbau) besteht lediglich eine Anzeigepflicht.
Wird Grundwasser unbeabsichtigt erschlossen – z. B. durch Erdaufschlüsse oder Baumaßnahmen – ist dies ebenfalls der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Die untere Wasserbehörde prüft das angezeigte Vorhaben und entscheidet im Einzelfall über die Erlaubnispflicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen ist im Einzelfall mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen.
Welche Gebühren fallen an?
Im Zusammenhang mit der Anzeige einer Grundwasserentnahme / Grundwassernutzung / Grundwasserabsenkung, einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung und der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis werden jeweils einmalig Verwaltungskosten erhoben.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Für die Anzeige einer Erdwärmenutzung/Grundwassernutzung ist das vom Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.
- Anzeige einer Erdwärmenutzung/Grundwassererschließung
- Erlaubnisantrag Grundwasserentnahme
- Erlaubnisantrag Niederschlagswasserversickerung
- Anzeige eines vorhanden Brunnens/einer Quelle