Bürgerservice

Grundwassernutzung

Leistungsbeschreibung

Für das Entnehmen von Grundwasser (z. B. für eine Wasserversorgung/Brauch­was­ser­nutzung, zur Be­reg­nung, Kühlung etc.), für das Absenken (z. B. im Zuge von Bau­maßnahmen), für das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser (z. B. Ver­sicke­rung von vorgereinigtem Abwasser) oder für andere Benutzungen (z. B. Erdwärme­nutzung unter bestimmten Voraussetzungen) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen.  

Für häusliche Grundwasserentnahmen zur Gartenbewässerung (nicht gewerbs­mä­ßi­ger Gartenbau) besteht lediglich eine Anzeigepflicht.

Wird Grundwasser unbeabsichtigt erschlossen – z. B. durch Erdaufschlüsse oder Bau­maßnahmen – ist dies ebenfalls der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.

Die untere Wasser­behörde prüft das angezeigte Vorhaben und entscheidet im Einzel­fall über die Erlaubnispflicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Umfang der erforderlichen Antragsunterlagen ist im Einzelfall mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen.

Welche Gebühren fallen an?

Im Zusammenhang mit der Anzeige einer Grundwasserentnahme / Grund­wasser­nutzung / Grundwasserabsenkung, einer unbeabsichtigten Grundwasser­er­schlie­ßung und der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis werden jeweils einmalig Verwal­tungs­kosten erhoben. 

Anträge / Formulare

Für die Anzeige einer Erdwärmenutzung/Grundwassernutzung ist das vom Thü­rin­ger Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.