Bürgerservice

Beratung und Teilhabe

Leistungsbeschreibung

Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen, um ihre Selbst­bestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.

Diese Leistungen richten sich nach dem Neunten Buch Sozial­gesetzbuch (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und den für die Rehabilitations­träger geltenden jeweiligen Leistungsgesetzen, also auch der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen des Zwölften Buch Sozial­gesetz­buch (SGB XII).

Zu den Leistungen der Eingliederungs­­hilfe nach dem SGB XII zählen zum Beispiel heilpädagogische Leistungen im Rahmen ambulanter und teilstationärer Frühförderung, ambulant betreutes Wohnen, Leistungen in Tagesstätten, in Wohnheimen und in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).

Die Leistungen werden im ambulanten und teilstationären Bereich zum Teil ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen gewährt. In diesen Fällen werden teilweise Kosten­beiträge für den erbrachten Lebensunterhalt im Sinne einer häuslichen Ersparnis erhoben.

Wegen der Individualität und Komplexität der Leistungen empfehlen wir, sich in einem individuellen Gespräch beraten zu lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Werden individuell im Beratungsgespräch benannt.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)