Beratung und Teilhabe
Leistungsbeschreibung
Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken.
Diese Leistungen richten sich nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und den für die Rehabilitationsträger geltenden jeweiligen Leistungsgesetzen, also auch der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Rahmen des Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII zählen zum Beispiel heilpädagogische Leistungen im Rahmen ambulanter und teilstationärer Frühförderung, ambulant betreutes Wohnen, Leistungen in Tagesstätten, in Wohnheimen und in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM).
Die Leistungen werden im ambulanten und teilstationären Bereich zum Teil ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen gewährt. In diesen Fällen werden teilweise Kostenbeiträge für den erbrachten Lebensunterhalt im Sinne einer häuslichen Ersparnis erhoben.
Wegen der Individualität und Komplexität der Leistungen empfehlen wir, sich in einem individuellen Gespräch beraten zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Werden individuell im Beratungsgespräch benannt.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)