Bürgerservice

Grabstätte: Pflege

Leistungsbeschreibung

Die Friedhofsverwaltung bietet eine Beratung zur Pflege von Grabstätten an. Des Weiteren können Aufträge zur Pflege von Grabflächen auf dem Hauptfriedhof der Stadt Weimar erteilt werden.

Dabei stehen folgende Varianten zur Wahl:

  • einmalige Bepflanzung (Grabneugestaltung)
  • Dauerauftrag (Frühjahrs-, Sommer- und Herbstbepflanzung)
  • Gießauftrag (nur Gießen der Bepflanzung über das gesamte Pflegejahr)

Die Dauer der Grabpflege bezieht sich auf den Zeitraum eines Pflegejahres vom 1. März bis 30. November.

Als Grundlage für die Grabpflege ist die Friedhofssatzung anzuwenden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Allerdings wird für die durchgeführten Leistungen jeweils im November eine Jahresrechnung gelegt, in der die Arbeitsstunden sowie gegebenenfalls die Preise für die Pflanzen enthalten sind. In der Rechnung wird die Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Rechtsgrundlage