Bürgerservice

Grabmal: Prüfung Standsicherheit

Leistungsbeschreibung

Die Haftpflichtversichungsträger der Friedhofsverwaltungen fordern eine Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen und Grabsteinen im Zuge der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Diese Überprüfung wird auf den von der Stadt verwalteten Friedhöfen durch die Friedhofsverwaltung anhand der Unfallverhütungsvorschrift "Friedhöfe und Krematorien" (VSG 4.7) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau durchgeführt. Hierbei wird das Regelwerk des Bundesverbandes  Deutscher Steinmetze (BIV-Richtlinie) als sogenannte Regel des Handwerks angewendet.

Es wird darauf hingewiesen, dass Nutzungsberechtigte auch selbst für die Standfestigkeit des eigenen Grabmals verantwortlich sind. Sie können für Schäden, welche durch ein umgefallenes Grabmal verursacht werden, haftbar gemacht werden.

Rechtsgrundlage