Bürgerservice

Grabmal: Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Vor der Errichtung oder Veränderung eines Grabmals (z. B. Grabstein, Grabplatte usw.) oder einer Einfassung bedarf es der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Genehmigung ist mit dem entsprechenden Antrag bei der Friedhofsverwaltung einzuholen. Meistens übernimmt der beauftragte  Steinmetz die Antragstellung.

Anhand des Antrags wird geprüft, ob das geplante Grabmal bzw. die Einfassung mit den Abmessungen den vorgegebenen Kernmaßen der Friedhofssatzung entspricht und die Gestaltung des Grabmals sich harmonisch in das Umfeld einfügt. Des Weiteren wird geprüft, ob in der jeweiligen Abteilung des Friedhofs eine Einfassung erlaubt ist.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung.

Rechtsgrundlage