Gefahrenverhütungsschau
Leistungsbeschreibung
Ziel der Gefahrenverhütungsschau ist die vorbeugende Abwehr von Gefahren durch Brände, Explosionen oder andere Gefahr bringende Ereignisse, die von baulichen Anlagen aufgrund ihrer Art, ihrer Nutzung, ihrer Lage oder ihres Zustandes ausgehen und im Schadensfall eine Gefährdung für eine größere Anzahl von Personen oder eine erhebliche Gefährdung für die Umwelt, für Sachwerte, für wertvolles Kulturgut oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit hervorrufen können.
Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz - ThBKG) vom 25. März 1999
Thüringer Bauordnung
Thüringer Verordnung über die Gefahrenverhütungsschau