Bürgerservice

Geburtenregisterauszug

Leistungsbeschreibung

Bis zum 31.12.2008 wurden die Personenstandsbücher in Papierform geführt. Seit dem 01.01.2009 erstellt das Standesamt elektronische Register. Die beglaubigte Ablichtung vom Geburts­eintrag/Geburten­buch sowie der Auszug aus dem Geburtenregister geben den Inhalt des Eintrages vollständig wieder.

Eingetragen sind:

  • Vornamen und Familiennamen des Kindes
  • Geburtstag, Geburtsort sowie Geburtszeit des Kindes
  • Vornamen, Familiennamen, ggf. Geburtsname der Eltern
  • Religionszugehörigkeit der Eltern, sofern diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eingetragen worden ist
  • bei Geburt bis zum 31.12.2008 Wohnort und Straße der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt, sofern diese im Eintrag vermerkt ist
  • sämtliche Änderungen hinsichtlich der Namensführung des Kindes oder seiner Abstammung (z.B. Adoption)

Seit dem 01.01.2009 werden keine Abstammungsurkunden durch die Standesämter ausgestellt. Die beglaubigte Ablichtung vom Geburtenbuch/Geburtenregister entspricht inhaltlich der Abstammungs­urkunde.

Welche Gebühren fallen an?

10,00 Euro

Rechtsgrundlage

55 Abs. 1 Nr. 1 PStG (Personenstandsgesetz)

1 Nr. 12 Thür VwKO (Thüringer Verwaltungskostenordnung)

Anträge / Formulare

Sie können die Urkunde schriftlich (siehe Kontaktformular) oder per Fax anfordern. Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit und ermächtigen Sie das Standesamt Weimar, die anfallende Urkunden­gebühr von Ihrem Konto einzuziehen.

Weiterhin ist die elektronische Antragstellung möglich. Klicken Sie hierzu unter >Anliegen online starten<  auf  "Geburtsurkunde anfordern"