Geburtenregisterauszug
Leistungsbeschreibung
Bis zum 31.12.2008 wurden die Personenstandsbücher in Papierform geführt. Seit dem 01.01.2009 erstellt das Standesamt elektronische Register. Die beglaubigte Ablichtung vom Geburtseintrag/Geburtenbuch sowie der Auszug aus dem Geburtenregister geben den Inhalt des Eintrages vollständig wieder.
Eingetragen sind:
- Vornamen und Familiennamen des Kindes
- Geburtstag, Geburtsort sowie Geburtszeit des Kindes
- Vornamen, Familiennamen, ggf. Geburtsname der Eltern
- Religionszugehörigkeit der Eltern, sofern diese zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes eingetragen worden ist
- bei Geburt bis zum 31.12.2008 Wohnort und Straße der Eltern zum Zeitpunkt der Geburt, sofern diese im Eintrag vermerkt ist
- sämtliche Änderungen hinsichtlich der Namensführung des Kindes oder seiner Abstammung (z.B. Adoption)
Seit dem 01.01.2009 werden keine Abstammungsurkunden durch die Standesämter ausgestellt. Die beglaubigte Ablichtung vom Geburtenbuch/Geburtenregister entspricht inhaltlich der Abstammungsurkunde.
Welche Gebühren fallen an?
10,00 Euro
Rechtsgrundlage
55 Abs. 1 Nr. 1 PStG (Personenstandsgesetz)
1 Nr. 12 Thür VwKO (Thüringer Verwaltungskostenordnung)
Anträge / Formulare
Sie können die Urkunde schriftlich (siehe Kontaktformular) oder per Fax anfordern. Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit und ermächtigen Sie das Standesamt Weimar, die anfallende Urkundengebühr von Ihrem Konto einzuziehen.
Weiterhin ist die elektronische Antragstellung möglich. Klicken Sie hierzu unter >Anliegen online starten< auf "Geburtsurkunde anfordern"