Bürgerservice

Freiflächengestaltung

Leistungsbeschreibung

Die Gestaltung der nicht bebauten Flächen eines Grundstückes prägt maßgeblich den ersten Eindruck von Passanten oder Besuchern. Daher können Außenanlagen eine positives Aushängeschild für Ihr Gebäude oder Ihr Grundstück oder quasi die Visitenkarte für Ihr Unternehmen sein. Ansprechend gestaltete und vor allem begrünte Flächen sind dabei nicht nur unter ökolgischen Aspekten von besonderer Bedeutung, sondern leisten auch einen wesentlichen Beitrag für ein angenehmes Wohn- oder Arbeitsumfeld.

Mit der Freiflächengestaltungssatzung - einer örtlichen Bauvorschrift gemäß Thüringer Bauordnung - soll eine angemessene Durchgrünung und Gestaltung der bebauten Grundstücke im gesamten Stadtgebiet erreicht werden, um die Leistungsfähigkeit von Natur und Landschaft auch im besiedelten Bereich zu erhalten. Ziel der Satzung ist es, die Bepflanzung und gärtnerische Gestaltung der nicht überbauten Flächen eines Grundstückes sicher zu stellen. Dies geschieht beispielsweise über Regelungen zur anteiligen Begrünung, für die Bepflanzung der Vorgärten und sonstigen Freiflächen sowie für die Eingrünung von Parkstellflächen.

Bei vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 62 Thüringer Bauordnung) ist die Einhaltung der Regelungen der Satzung durch den Bauherren sicherzustellen. Bei Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Thüringer Bauordnung muss dagegen ein Freiflächenplan vorgelegt werden, mit dem die Berücksichtigung der Vorgaben nachgewiesen wird.

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind die charakteristischen und stadtstrukturbildenden Grünzüge, Stadteingänge und Landwege zu erhalten und auszubauen, um der ständigen Verdrängung von Grünflächen Einhalt zu gebieten. Damit kann eine hohe Lebens- und Aufenthaltsqualität auch im städtischen Bereich gewährleistet werden.

Die folgenden Grünachsen sind von einer Bebauung ausnahmslos freizuhalten:

  • Ilmaue
  • Asbachtal - Katzengraben
  • Lottetal - Kirschbachtal
  • Schanzengraben - Hospitalgraben - Merketal
  • Auf dem Gehädrich
  • Papiergraben - Auf dem Gehädrich
  • Hauptfriedhof - Wilder Graben
  • Dürrer Bach
  • Papierbach (Quellenberg)

Die Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Grün- und Freiflächen - auch im privaten Bereich - sind wesentliche Bausteine einer klimaangepassten Stadtentwicklung.

Rechtsgrundlage

Freiflächengestaltungssatzung der Stadt Weimar

Thüringer Bauordnung (ThürBO)

Was sollte ich noch wissen?

Im Übrigen lässt sich mit einem hohen Grünanteil auch Geld sparen, da gemäß Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung  für jede befestigte und an die Entwässerungsanlage angeschlossene Fläche eine jährliche Gebühr für die Einleitung von Niederschlagswaser zu zahlen ist.