Bürgerservice

Festmistlagerung

Leistungsbeschreibung

Bei der Lagerung von Festmist ist besonderes Augenmerk auf den Grundwasserschutz zu richten. Anlagen zum Lagern von Festmist sind mit einer wasserundurchlässigen Bodenplatte zu versehen. Lagerflächen für Festmist  sind seitlich einzufassen und gegen das Eindringen von oberflächig abfließendem Niederschlagswasser aus dem umgebenden Gelände zu schützen. Anfallende Jauche ist gesondert aufzufangen und zu  entsorgen. Es ist sicherzustellen, dass verunreinigtes Niederschlagswasser vollständig aufgefangen wird und ordnungsgemäß als Abwasser beseitigt oder als Abfall verwertet wird, soweit keine Verwendung entsprechend der guten fachlichen Praxis der Düngung möglich ist.  

Die Lagerung von Festmist im Uferbereich von Gewässern (10 m beidseits der Ilm, 5 m beidseits aller übrigen Gewässer im Stadtgebiet von Weimar) ist verboten.  

Anlagen zur Lagerung von Festmist im Überschwemmungsgebiet müssen so aufgestellt und eingebaut sein, dass sie beim höchstmöglichen Wasserstand ihre Lage nicht verändern und wassergefährdende Stoffe nicht abgeschwemmt oder auf anderes Art und Weise in ein Gewässer gelangen können.

Die Errichtung, wesentliche Änderung und Stilllegung von Anlagen zum Lagern von Festmist mit einer Lagermenge > 1000 m³ Festmist sind bei der Unteren Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen. 

Der Betreiber hat mit  dem Errichten und dem Instandsetzen der Anlage einen Fachbetrieb nach § 62 AwSV zu beauftragen. Vor Inbetriebnahme ist die Anlage durch einen  Sachverständigen auf Dichtheit prüfen zu lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Untere Wasserbehörde stellt ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Die darin geforderten Unterlagen sind der Anzeige beizufügen und in 2facher Ausfertigung in der Unteren Wasserbehörde einzureichen.

Welche Gebühren fallen an?

Das Anzeigeverfahren ist kostenpflichtig.