Bürgerservice

Erlöschen des Aufenthaltstitels wegen eines Auslandaufenthaltes

Leistungsbeschreibung

Ihr Aufenthaltstitel erlischt grundsätzlich dann kraft Gesetzes, wenn Sie aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen (§51Abs. 1, 2 Aufenthaltsgesetz). Die Bestimmung der längeren Frist müssen Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Bitte stellen Sie diesen Antrag bereits vor Ihrer Ausreise.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Legen Sie bitte Ihren Pass vor. Sie erhalten dann eine Bescheinigung mit der längeren Frist. Sie erhalten dann eine Bescheinigung mit der längeren Frist.

Welche Gebühren fallen an?

10 Euro für die Ausstellung dieser Bescheinigung.

Rechtsgrundlage

Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verkündet als Artikel I des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) und das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ)