Bürgerservice

Ehrenbürger

Leistungsbeschreibung

Die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Stadt Weimar ist in der gleichnamigen Richtlinie geregelt. Vorschläge mit schriftlicher Begründung können von jeder volljährigen Person mit Wohnsitz in der Stadt Weimar an das Büro des Stadtrates, Schwanseestraße 17, 99423 Weimar, eingereicht werden. Jeder Vorschlag muss eine schriftliche Begründung enthalten.