Beurkundungen
Leistungsbeschreibung
Folgende Beurkundungen sind möglich:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärungen durch nicht miteinander verheiratete Eltern
- Verpflichtungen für Betreuungs- oder Kindesunterhalt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiges Ausweisdokument
- Geburtsurkunde des Vaters und des Kindes
- und bei Unterhalt den bisherigen Unterhaltstitel (Urteil, Urkunde, etc.).
Rechtsgrundlage
Beurkundungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch