Bürgerservice

Beurkundungen

Leistungsbeschreibung

Folgende Beurkundungen sind möglich:

  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung
  • Sorgeerklärungen durch nicht miteinander verheiratete Eltern 
  • Verpflichtungen für Betreuungs- oder Kindesunterhalt. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiges Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde des Vaters und des Kindes
  • und bei Unterhalt den bisherigen Unterhaltstitel (Urteil, Urkunde, etc.). 

Rechtsgrundlage

Beurkundungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch