Baulast Auskünfte/Auszüge
Leistungsbeschreibung
Baulasten sind durch öffentlich-rechtliche Erklärung gesicherte Belastungen eines Grundstückes, wobei dieses aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen kann. Durch eine Baulast kann z. B. die Erschließung über ein fremdes (Nachbar-) Grundstück gesichert werden oder eine fehlende Abstandfläche (die nach der Bauordnung auf dem Baugrundstück selber liegen müsste) auf das Nachbargrundstück "verschoben" werden. Auch eine bauordnungsrechtliche Grundstücksvereinigung zur Verwirklichung eines Bauvorhabens auf mehreren Flurstücken, was nach der Bauordnung nicht zulässig wäre, ist möglich.
Baulasten stellen reale Belastungen des Grundstückes dar und sind daher ein wertbeeinflussender Faktor beim Erwerb eines Grundstückes. Informieren Sie sich daher vor Erwerb eines Grundstücks durch Einsichtnahme des Baulastenverzeichnisses, ob und wenn ja welche Art von Baulast für das Grundstück eingetragen ist. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden nur beim Nachweis über das Vorliegen eines berechtigten Interesses erteilt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag
- Nachweis über das Vorliegen eines berechtigten Interesses
(z. B. Eigentumsnachweis, Vollmacht des Grundstückseigentümers)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis werden nach dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) i. V m. der Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO) berechnet.
Die Gebühren für die Anfertigung von Auszügen aus dem Baulastenverzeichnis werden nach dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) i. V. m. der Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) berechnet.
Rechtsgrundlage
Thüringer Bauordnung (ThürBO)