Bürgerservice

Autowracks

Leistungsbeschreibung

Ein Personenkraftwagen ist dann als Autowrack anzusehen, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit bzw. nicht mehr fahrberechtigt ist und sich mit wirtschaftlichem Aufwand auch nicht mehr herrichten lässt.
Autowracks bzw. Fahrzeuge, die für den Verkehr nicht mehr zugelassen sind, dürfen nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden.
Die Abfallbehörde der Stadt Weimar veranlasst und überwacht die Beseitigung verbotswidrig abgestellter Autowracks.  
Verstöße im Weimarer Stadtgebiet können beim Umweltamt gemeldet werden, wir sind zuständig für Altfahrzeuge (Autowracks) auf privaten Grundstücken und in freier Landschaft. Ihre Meldungen werden natürlich vertraulich behandelt.