Bürgerservice

Lastschrifteinzug

Leistungsbeschreibung

Erteilung einer Lastschrifteinzugsermächtigung zur Begleichung von regelmäßig wiederkehrenden Forderungen der Stadt Weimar (z.B. Grundsteuern, Hortgebühren, Nutzungsgebühren etc.) Der Lastschrifteinzug hat für Sie Vorteile, erleichtert unsere Arbeit und verhindert evt. Fehlbuchungen. Haben Sie die Einzugsermächtigung erteilt, erledigt die Stadtkasse die Zahlungsmodalitäten für Sie. Selbst wenn die Stadtkasse verspätet einzieht und bucht, entstehen Ihnen keine Säumniszuschläge. Die Stadtkasse muss weiterhin keine Mahnungen versenden und spart somit Kosten. Gibt es Nachteile für Sie?

Sie gehen mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung keinerlei Risiko ein. Sie können der Belastung auf Ihrem Konto widersprechen, falls Ihrer Auffassung nach etwas nicht in Ordnung sein sollte. Es erfolgt dann unverzüglich eine Rücklastschrift durch Ihr kontoführendes Kreditinstitut. Natürlich können Sie die Einzugsermächtigung auch jederzeit bei der Stadtkasse widerrufen, indem Sie der Stadtkasse eine formlose schriftliche Erklärung zusenden bzw. übergeben. Bedenken Sie, dass sich trotz aller Sorgfalt auch Fehler einschleichen können. Widerrufen Sie aus Verärgerung darüber bitte nicht sofort die Einzugsermächtigung, sondern wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter. Nur so helfen Sie uns, die Arbeit weiter zu verbessern und Fehler zu vermeiden.

Verfahrensablauf

Nutzen Sie bitte die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung zum Erteilen bzw. Widerrufen einer SEPA-Lastschrift.

Zuständige Stelle

Amt für Finanzen und Beteiligungen
Abt. Stadtkasse

 

Was sollte ich noch wissen?

Natürlich können Sie zur Klärung Ihrer Zahlung bei der Stadtkasse persönlich vorsprechen. Eine Person, die eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorweisen kann, erhält auch die gewünschten Informationen. Ist die Vollmacht nicht öffentlich beglaubigt, so muss neben dem Personalausweis oder Pass der vertretenden Person auch Ihr Personalausweis oder Pass zusätzlich bei der Vorsprache vorgelegt werden.